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KHS Paris Blog
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Erhebliche Unterschiede im französischen und deutschen Erbrecht
11/03/2009
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Am 4.März fand in den repräsentativen Räumen des „Maison des Polytechniciens“ in der rue Poitiers, Paris 7ème das Seminar über "erb- und steuerrechtliche Aspekte bei Vererbung von Immobilien in Frankreich" statt, welches von der „deutsch- französischen Industrie- und Handelskammer“ organisiert und im wesentlichen von Herrn RA Hugues Letellier von der Kanzlei „Hohl & associes“ ( 7, ave de la Grande Armée, Paris 16ème) vorgetragen wurde. Als kurzes Fazit des Seminars möchte ich meine Leser nochmals eindrücklich darauf aufmerksam machen, dass bei der Vererbung von Immobilien, die sich auf französischem Staatsgebiet befinden, französisches Recht angewandt wird, welches sich zum Teil erheblich unterscheidet von dem in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und welches in der Vergangenheit nicht selten zu grossen Irritationen geführt hat. Die Informationsschrift des „Deutschen Anwalt Vereins“ für den Internationalen Rechtsverkehr vom 2/2007 führt beispielshaft einen solchen Problemfall an: Ein deutscher Erblasser hat zwei Kinder und je eine Immobilie in Deutschland und in Frankreich. Er wünscht, dass nach seinem Ableben ein Kind die deutsche und das andere die französische Immobilie erhält und legt dies entsprechend in einem Erbvertrag fest. Da das französische Recht jedoch einen Pflichtteil vorsieht, kann dieser deutsche Vertrag in Frankreich im Erbfall so nicht angewendet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass in unserem Beispiel das Kind, welches die deutsche Immobilie erhält, bezüglich der französischen seinen Pflichteil geltend machen und damit schlussendlich mehr erhält, als der Erblasser wollte. Seit dem 1.Januar 2007 kann nun durch notarielle Beurkundung der Verzicht auf den Pflichtteil eines Erben vereinbart werden. Dieser Fall verdeutlicht beispielhaft die Unterschiede in den nationalen Rechtssystemen und ihre Konsequenzen. Wenn das Thema „Vererbung – Übertragung – Hinterlassenschaft“ für Sie aktuell ist, sollten Sie sich daher unbedingt juristisch beraten lassen. .............................................. Die Teilnehmer des Seminars der deutsch- französischen Industrie- und Handelskammer
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